Erklärung zur Barrierefreiheit
Unser Engagement dafür, ClientFlow für alle nutzbar zu machen – und wie Sie uns erreichen, wenn Ihnen etwas im Weg steht.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Unser Engagement
Wir möchten, dass ClientFlow von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann, einschließlich Menschen, die auf assistive Technologien wie Screenreader, Tastaturnavigation oder Einstellungen für hohen Kontrast und reduzierte Bewegung angewiesen sind. Barrierefreiheit ist eine fortlaufende Aufgabe, und wir behandeln von unseren Nutzern gemeldete Barrieren als zu behebende Mängel.
Konformitätsstatus
Wir arbeiten auf die Erfüllung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA hin. Wir haben noch kein unabhängiges Barrierefreiheits-Audit abgeschlossen und beanspruchen daher hier keine formale Konformitätsstufe. Sobald dieses Audit abgeschlossen ist, veröffentlichen wir die geprüfte Konformitätsstufe, die dabei festgestellten konkreten Lücken sowie die von uns zugesagten Behebungstermine.
- Angestrebter Standard
- WCAG 2.1 Level AA (angestrebt – unabhängiges Audit ausstehend)
- Anwendbarer Rechtsrahmen
- EN 301 549 / Europäisches Barrierefreiheitsgesetz
Wie wir an der Barrierefreiheit arbeiten
Wir testen mit automatisierten Werkzeugen zur Barrierefreiheit in unserer Build-Pipeline und beheben Probleme im Rahmen der normalen Entwicklung. Unabhängige Tests und Tests mit assistiven Technologien sind geplant. Diese Erklärung wird mit dem Fortschritt dieser Arbeiten aktualisiert.
- Erklärung erstellt
- Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- Juni 2026
Feedback
Wenn Sie in ClientFlow auf eine Barriere stoßen, teilen Sie es uns bitte mit – wir behandeln solche Meldungen mit Priorität und arbeiten mit Ihnen zusammen, um Ihnen die benötigte Information oder Funktion bereitzustellen.
Wenn Sie Informationen aus ClientFlow in einem alternativen Format benötigen, wenden Sie sich an uns, und wir werden unser Bestes tun, um sie bereitzustellen.
Durchsetzung
Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz wird von benannten Stellen durchgesetzt, die sich je nach EU-Mitgliedstaat unterscheiden. Wenn Sie uns gegenüber ein Anliegen zur Barrierefreiheit vorgebracht haben und mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Ihrem Land wenden.
Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz lesen (Richtlinie (EU) 2019/882)